STUDIENGANG INFORMATIK (MASTER)
Sprachnachweise für den direkten Studienbeginn
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH 2
Test "Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TestDaF) mit einem Gesamtergebnis von mindestens TestDaF 4 in allen Teilprüfungen
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II / C1 Niveau (DSD II)
bestandene Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung (FSP)
Goethe Zertifikat C2 des Goethe-Instituts im In -oder Ausland
"Kleines Deutsches Sprachdiplom" oder "Großes Deutsches Sprachdiplom" vergeben vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Bitte beachten Sie: Zum 01.01.2012 wurden diese durch das Goethe-Zertifikat C2 - Großes Deutsches Sprachdiplom abgelöst. Zeugnisse, die bis zum 31.12.2011 ausgestellt wurden, berechtigen nur zur Teilnahme an der DSH Prüfung.
Telc Deutsch C1 Hochschule (nur die Stufen "sehr gut", "gut" und "befriedigend")
Andere Nachweise (z.B. ein Germanistikdiplom) können nach Einzelfallprüfung anerkannt werden.
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